Brandgefahr
Liebling, Die Waldbrandgefahr geht zu sehr hoch. Dies beinhaltet Folgendes: Laut APV Schouwen-Duiveland: Direkte Folge: Aufgrund von APV 5:33 Absatz 6 ist in Naturschutzgebieten kein motorisierter Verkehr erlaubt. (insbesondere Duinpolder) Gemäß APV 5:34 Absatz 6 ist offenes Feuer in öffentlich zugänglichen Naturschutzgebieten, Parks, öffentlichen Grünanlagen oder Erholungsgebieten verboten. Optionale Konsequenz: Gemäß APV 5:33 Absatz 7 verbieten Personen aus Sicherheitsgründen während der Zeit, in der die [...]